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To kill or not to kill
A.D. 2009. Schulbeginn, die Nächte werden wieder länger. Während die Spekulationen um "Duke Nukem" nicht aufhören, steht in den Regalen auf der ganzen Welt die neueste Fortsetzung aus der legendären "Wolfenstein" - Reihe in den Regalen. Auf der ganzen Welt? Nein! Das größte europäische Land weigert sich – gedeckt durch ein bundesweites Gesetz –, dieses höchst umstrittene Game, aber auch alle anderen so genannten "Killerspiele" im Handel zuzulassen. Gamer von 16 bis 66 bestellen im benachbarten Österreich online, schmuggeln Spiele im CD - Wechsler oder bringen mit Torrents die Leitungen zum erliegen.
Verbote und Gebote
Ein utopisches Szenario, von Terry Gilliam erdacht? Weit gefehlt. Denn wenn es nach dem Willen der deutschen Innenministerkonferenz geht, wird noch vor Ende der Ferien (und praktischerweise vor den deutschen Bundestagswahlen) im Bundesrat der Gesetzesentwurf zum einem umfassenden Verbreitungs- und Herstellungs - Verbot für "Killerspiele" kommen – und zwar unabhängig vom Alter der Konsumenten. Damit kommt die verschärfte Haltung in Deutschland gegenüber Gewalt in den Medien auf den bisherigen Höhepunkt, eine Entwicklung, die bereits durch das Schisma in Fragen der Klassifikation durch die Ablehnung der PEGI und Gründung der USK begonnen hat. Mit unabsehbaren Folgen für Medienlandschaft, Presse, Handel und Wirtschaft. Was bleibt, sind verunsicherte und verärgerte Bürger, die sich in dem Dschungel an Produkten und damit verbundenen Gesetzen nicht mehr zurechtfinden.
Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch Österreich und der Schweiz. Im äußersten Härtefall übt die deutsche Politik – allen voran die ultrakonservativen Abgeordneten und Länderminister von CDU und CSU – soweit Druck aus, dass auch das Geschäft österreichischer Online - Händler wie z.B. gamesware.at gefährdet ist. Erste Einschüchterungsversuche sprechen eine deutliche Sprache. Der schale Beigeschmack dabei: dieses Tauziehen findet nicht (nur) zum Schutz Minderjähriger statt, sondern natürlich auch, um dem politischen Gegner eins auszuwischen. Denn die liberale Linke in Deutschland sieht trotz des durchaus notwendigen Schutzes der Jüngsten vor ungefilterter Gewalt in einem pauschalen Verbot bestimmter Medien eine unnötige und vor allem unrechtmäßige Einschränkung von Grundrechten.
Und das, obwohl in Deutschland mit der USK ohnehin die wahrscheinlich strengste Prüfstelle weltweit über das seelische Wohl der Konsumenten wacht. Für den mündigen Staatsbürger und Gamer stellt sich bei dieser schiefen Optik die Frage, ob sich hier nicht selbsternannte Moralwächter aus den Parteien aus Profilierungssucht oder mit plumper Wahlagitation über die absolut ausreichend vorhandenen Gesetze stellen wollen; einzig und allein aufgrund der Tatsache, dass sie persönlich diese Gesetze für nicht ausreichend halten und Gamer für weniger mündig als z.B. DVD -, Musik- oder Fernsehkonsumenten.
esrb, pegi, usk – was nun?
Unabhängig davon, ob ein Spiel nun als "Killerspiel" ("Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist", so die vorläufige und ausgesprochen schwammige Erklärung) klassifiziert wird oder nicht, muss weltweit jede Art der elektronischen Unterhaltung von einer unabhängigen Prüfstelle geprüft und als für entsprechende Altersstufen geeignet eingestuft werden. Für Computerspiele in den USA ist das die ESRB, europaweit vergibt die PEGI diese Einstufungen.
Deutschland allerdings akzeptiert die Einstufungen für den heimischen Markt nicht und vertraut auf die Klassifizierung durch die USK, seit 2003 gesetzlich verpflichtend. Die Einstufungen fallen dabei tendenziell wesentlich strenger aus, in vielen Fällen wird selbst die Freigabe ab 18 verweigert und das betreffende Spiel durch die Bundesprüfstelle indiziert. Das alles freilich ist für den österreichischen Gamer nicht relevant; einzig die Kennzeichnung der PEGI ist in der Alpenrepublik bindend. So kommt es zu der paradoxen Situation, dass ein 16 - jähriger Jugendlicher ein Spiel wie "S.T.A.L.K.E.R" aufgrund der unterschiedlichen Klassifizierung in Österreich frei erwerben darf, in Deutschland jedoch nicht. Eine andere Situation:
http//www.pegi.info
http//www.bupp.at