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Die EU – das unbekannte Wesen
Das Vertrauen in die EU ist laut Statistiken nach wie vor groß – das Interesse für die EU hingegen kaum vorhanden. Tagtäglich begegnen wir Richtlinien, die von der Europäischen Union erlassen werden. Aber fühlen wir uns auch als EU - BürgerInnen, als Individuen in einer großen Gemeinschaft? Oder als unterschiedliche StaatsbürgerInnen, die ein Abkommen miteinander eingegangen sind? Fest steht: Eine europäische Identität kann nicht nur ein politisch - ökonomischer Prozess sein, sondern muss vor allen Dingen auch ein gedanklicher sein. Ein organisierter Staatenverbund kann nur funktionieren und identitätsstiftend wirken, wenn er auch emotional fundiert ist. Erzwingen lässt sich dies nicht, aber mit der Zeit rücken Kulturen zusammen und nähern sich an. Ein schwieriges Unterfangen, schließlich soll auch das "Eigene" nicht verloren gehen.
Und das ist sowieso komplex – so lange es ein "Eigenes" und ein "Anderes" gibt, Gemeinsamkeiten hervorgehoben werden, gibt es auch Unterschiede. Auf der anderen Seite, vielleicht sind es nicht die objektiven Gemeinsamkeiten, die uns verbinden, sondern sind die Vorstellungen darüber. Und das ist etwas, was sich stark durch den öffentlichen Diskurs beeinflussen lässt.
Vorratsdatenspeicherung: Ja oder Nein?
Wie funktioniert die EU eigentlich? Ein aktuelles Beispiel: die Vorratsdatenspeicherung. Die wenigsten sind dafür – nämlich für die Registrierung von Kommunikationsvorgängen durch die Telekommunikationsanbieter. Und doch gibt es da seit Kurzem eine Richtlinie, die uns zukünftig alle (be -)trifft. Wie kam es dazu?
Zu allererst muss jemand einen Vorschlag einbringen – im Falle der Vorratsdatenspeicherung beauftragte der Europäische Rat den Ministerrat, die Rechtslage diesbezüglich zu prüfen. Anlass waren die terroristischen Anschläge in Madrid vom 11. März 2004. Die Staats - und Regierungschefs der Mitgliedsländer kommen zwei bis vier Mal jährlich zusammen und besprechen neue EU - Richtlinien und Verträge. Formal haben sie nur eine beratende Funktion – kein Stimmrecht – ,bei Richtlinien aber sind sie tonangebend. Bei aktuellen Themen von besonderer Wichtigkeit bringen sie sich ebenfalls ein. Ihr Anliegen bezüglich der Vorratsdatenspeicherung wurde an den Rat der EU (Ministerrat) weitergegeben. Jedes Mitgliedsland stellt zu jedem Fachgebiet einen Minister. Es gibt also 27 Minister pro Themenbereich. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament wird beraten und über Gesetze entschieden. Hierbei werden aber auch die Interessen der jeweiligen Regierung berücksichtigt. Gesetzgebende Beschlüsse erfordern einen einstimmigen Beschluss. Jedes Mitgliedsland hat eine Anzahl an Stimmen, die proportional im Verhältnis zu seiner Bevölkerungszahl steht.
Es gibt allerhand komplexe Modalitäten, da sowohl das Interesse der EU und der EU-BürgerInnen als auch das der einzelnen Mitgliedsländer abgewogen werden muss – Entscheidungen sollen also zum Wohl aller beitragen, aber die Souveränität der Nationalstaaten nicht zu sehr beschneiden. Der Entwurf eines Rahmenbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung wurde von den Regierungen von Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien ausgearbeitet und in Folge im Ministerrat eingebracht. Strittig war hierbei, in welchen Politikbereich diese Thematik einzuordnen wäre. Die Initiatoren sahen es als einen Teil der »polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen« (PJZS) an, wodurch dem Rat das alleinige Entscheidungsrecht eingeräumt wurde, beziehungsweise konnte sich der Rat dadurch über die Meinung des Europäischen Parlaments hinwegsetzen.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament setzt sich aus Mitgliedern aller vertretenen Parteien zusammen – den EU-Parlaments-Abgeordneten. Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament direkt vom Bürger gewählt. Die 785 Abgeordneten kommen einmal im Monat für vier Tage zusammen. Bei diesen Plenartagungen setzen sich die Abgeordneten nach Themengebiet aufgeteilt zusammen – das entspricht dann dem "Parlamentarischen Ausschuss" - und besprechen Gesetzesentwürfe. Im Anschluss werden Vorschläge und Ergebnisse an alle kundgetan und es wird gemeinsam abgestimmt. Das betrifft allerdings nur den Politikbereich der "Ersten Säule", also alle Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG). Da die Vorratsdatenspeicherung aber der "Dritten Säule", der PJZS, zugeordnet wurde, verhielt sich in diesem Fall alles ganz anders. Bei solcherlei Unstimmigkeiten kommt dann der Europäischen Kommission eine besondere Rolle zu.